_, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, in ihrer Stellungnahme vom 1. Mai 2024 aus, Indikation der Ganganalyse bei der Beschwerdeführerin sei eine routinemässige Verlaufsbeurteilung im Vergleich zur Ganganalyse 2022, eventuell mit kleineren Anpassungen der OSSA-Orthesen von kurz- auf langsohlig. Grundsätzlich sei eine Kostengutsprache aus Kulanz im Einzelfall nur bei Untersuchungen mit relevanten Fragestellungen im Hinblick auf das weitere operative oder therapeutische Vorgehen und vorgängig zur Untersuchungsdurchführung möglich, Kostengutsprachen für routinemässige Kontrolluntersuchungen könnten nicht übernommen werden.