Fragestellungen im Kontext des Weiteren operativen oder therapeutischen Vorgehens dar. Zudem sei der medizinische Sachverhalt nicht korrekt festgestellt worden (Beschwerde S. 3 ff.). 3.3. Somit ist zu prüfen, ob die Ganganalyse als diagnostische Massnahme zur Behandlung eines Geburtsgebrechens und seiner Folgen dient. 4. 4.1. Aus medizinischer Sicht ergibt sich folgender Sachverhalt: