1. Die 1959 geborene Beschwerdeführerin mit chinesischer Staatsbürgerschaft bezog seit 1. August 2023 eine ordentliche Altersrente der AHV. Mit Verfügung vom 30. April 2024 sistierte die Beschwerdegegnerin die Rentenzahlung der Beschwerdeführerin per 1. März 2024, da die Beschwerdeführerin sich nach China abgemeldet hatte. Mit Einspracheentscheid vom 17. Juni 2024 hielt die Beschwerdegegnerin an diesem Entscheid fest. 2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 17. Juni 2024 erhob der Ehemann der Beschwerdeführerin in deren Namen am 17. August 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: