Die Konstanz und Stabilität seien in den Einsätzen im Rahmen der Massnahmen im Bereich KV nicht gegeben gewesen. Diese Einsätze seien begleitet gewesen von Ausfällen und Krankschreibungen aufgrund von Erschöpfung und Angstzuständen. -9- Die medikamentöse Behandlung bzgl. ADHS sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen, da es aufgrund einer Infektionserkrankung zu einem Unterbruch der Medikation gekommen sei. Es werde eine Ausbildung (Fachangestellte Betreuung) oder eine weiterführende Tätigkeit im Begleitsetting empfohlen (VB 161 S. 6).