Im Bericht vom 18. Juni 2023 (Berichtszeitraum bis zum 12. Juni 2023) wurde ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin im Bereich der Betreuung/Begleitung als vermittelbar erachtet werde und in diesem Bereich eine Leistungsfähigkeit von 90 % bestehe. Die Einschätzung des RAD (Rückkehr in den kaufmännischen Beruf) widerspreche weiterhin der Empfehlung der Unterzeichnenden. Im Rahmen des Praktikums im Betreuungssetting habe die Beschwerdeführerin stark an Stabilität, Selbstsicherheit, Entschlossenheit und Freude gewinnen können. Die Konstanz und Stabilität seien in den Einsätzen im Rahmen der Massnahmen im Bereich KV nicht gegeben gewesen.