Im Bericht vom 15. März 2023 (Berichtszeitraum 10. Januar bis 12. März 2023; VB 159 S. 1) wurde festgehalten, das Pensum im Bereich der Agogik / Klientenbetreuung (ab dem 1. November 2022) habe im Vergleich zu den Einsätzen im Bereich KV (vgl. dazu Bericht vom 15. Juli 2022, in welchem entgegen dem vereinbarten Pensum von sieben bis acht Stunden an vier Tagen pro Woche ein stabiles Pensum von fünf Stunden an vier Tagen pro Woche erreicht wurde; VB 84 S. 5) rascher gesteigert werden können bis hin zum Zielpensum von acht Stunden an vier Tagen die Woche. Ein Arbeitsversuch im angestammten Arbeitsumfeld mache zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn. Ein Arbeitsversuch im Bereich Agogik/