der Beschwerdeführerin würde sich in den zwei unterschiedlichen Arbeitsbereichen stark unterscheiden. Im KV würden Tempo, Zeitdruck, Schnelllebigkeit, viel Technik, viele Konzentrationsaufgaben sowie eine notwendige enge Begleitung durch Vorgesetzte zur ständigen Überforderung und einem Gefühl des Versagens führen. Ein Arbeitsversuch im angestammten Beruf werde als nicht zielführend und nachhaltig eingeschätzt. Eine Arbeitsumgebung im KV, die wenig Arbeit am PC verlange, entspreche nicht der Realität des ersten Arbeitsmarktes. Die Beschwerdeführerin bringe die besten Voraussetzungen für die Berufe Arbeitsagogik oder Fachfrau Betreuung mit (VB 122 S. 5).