Leistungsmindern seien vermehrter Erklärungsbedarf, Konzentrationsmangel aufgrund Störlärms bzw. erhöhter Sensibilität, erschwerter Umgang mit Zeitdruck, rasche Überforderung samt Erschöpfungszuständen und Müdigkeit, eher langsameres Arbeitstempo, hohe Anspannung und Nervosität. Im Bereich Arbeitsagogik und Betreuung – in welchem das Arbeitstraining am 1. November 2022 aufgenommen wurde (VB 122 S. 4) – bestehe eine Leistungsfähigkeit von 90 % mit wenig bis keinen Einschränkungen. Die Beschwerdeführerin müsse sich gut organisieren und benötige Zeit für Notizen. Die Leistungsfähigkeit -8-