Durch die bisherigen Behandlungsmassnahmen scheine es zu einer gesundheitlichen Stabilisierung gekommen zu sein. Angesichts des aktuellen Behandlungsumfangs (Sistieren der Medikation, psychiatrischer Termin einmal pro Woche) könne aktuell keine schwere psychische Beeinträchtigung erkannt und die attestierte volle Arbeitsunfähigkeit mithin nicht nachvollzogen werden. Auch die leichten bis mittelgradigen Funktionseinschränkungen seien diskrepant zur vollen Arbeitsunfähigkeit.