Dies schliesse die angestammte Tätigkeit im kaufmännischen Bereich zukünftig auch in höherem Pensum nicht aus. Entsprechende Anpassungen im Aufgabengebiet, möglicherweise zunächst zeitweise Abweichung vom klassischen Stellenbeschrieb einer kaufmännischen Angestellten sowie eine weitere Unterstützung im Aufbau der Arbeitsfähigkeit und beim Finden einer geeigneten Tätigkeit seien dringend zu empfehlen (VB 85 S. 2).