2.1.2. In seiner Aktennotiz vom 17. August 2022 führte RAD-Arzt C._____ aus, nachvollziehbar seien die Diagnosen "Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode (ICD-10 F33.1)", "Soziale Phobien (ICD-10 F40.1)" und "Kombinierte und andere Persönlichkeitsstörung mit selbstunsicher-vermeidenden und zwanghaften Anteilen (ICD-10 F61.0)". Die integriert psychiatrisch/psychotherapeutische Behandlung sei als adäquat und leitliniengerecht einzuschätzen. Die Symptomatik und die daraus resultierenden Funktionseinschränkungen seien nachvollziehbar, würden den ausgeprägten Leidensdruck der Beschwerdeführerin skizzieren und -4-