2.1.1. Am 28. September 2021 hielt RAD-Arzt C._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, fest, spätestens mit der Krankschreibung am 4. März 2021 liege mit den Diagnosen "Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode ohne psychotische Symptome (F33.2)", und "Soziale Phobien (F40.1)" ein Gesundheitsschaden mit Krankheitswert vor, welcher eine vorübergehende, jedoch nicht längerfristige oder gar dauerhafte Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit nach sich ziehe.