2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 26. September 2024 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Mit Eingabe vom 24. Oktober 2024 verzichtete diese auf das Einreichen einer Stellungnahme. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren betreffend Rente und Integrationsmassahmen der Beschwerdeführerin -3- mit Verfügung vom 14. Juni 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 181) zu Recht abgewiesen hat.