2024 ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 14. Juni 2024 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 15. August 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 14. Juni 2024 sei aufzuheben und es sei die Sache zur weiteren Abklärung des Sachverhalts und zur Neuverfügung über die Ansprüche der Beschwerdeführerin an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 18. September 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.