1. Die 1981 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 19. Juli 2021 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin berufliche sowie medizinische Abklärungen und hielt in deren Rahmen mehrfach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Sie gewährte der Beschwerdeführerin Kostengutsprache für ein Aufbau- und ein Arbeitstraining sowie für ein Coaching. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und erneuter Rücksprache mit ihrem beratenden Arzt wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 14. Juni