Der angewandte und unumstritten gebliebene Tabellenlohn des Kompetenzniveaus 1 basiert auf einer Vielzahl solcher (geeigneten) leichten bis mittelschweren Tätigkeiten. Die zusätzliche Einschränkung auf Tätigkeiten ohne repetitive Drehbewegungen mit dem linken (nichtdominanten; vgl. VB 122 S. 1) Handgelenk und ohne Vibrationsbelastungen ist minimal und rechtfertigt keinen leidensbedingten Abzug. -7-