4. 4.1. 4.1.1. Bei der Berechnung des Invaliditätsgrads setzte die Beschwerdegegnerin das Valideneinkommen im angefochtenen Einspracheentscheid vom 8. August 2024 gestützt auf die Tabellenlöhne der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik (BFS) fest. Dabei bediente sie sich der Tabelle TA1_tirage_skill_level der LSE 2022, Wirtschaftszweig Baugewerbe, Kompetenzniveau 2 (besondere Fähigkeiten oder Kenntnisse;