"1. Die Verfügung vom 10.11.2023 sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer seien die gesetzlich geschuldeten Leistungen bzw. eine Invalidenrente basierend auf einem Invaliditätsgrad von mindestens 26% zuzusprechen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 23. September 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: