1. In Gutheissung der Beschwerde werden die Verfügungen vom 20. Juni 2024 sowie vom 18. Juli 2024 aufgehoben, und die Sache wird an die Beschwerdegegnerin zurückgewiesen, damit diese weitere Eingliederungsmassnahmen durchführe und danach über den Rentenanspruch der Beigeladenen neu verfüge. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.00 werden der Beschwerdegegnerin auferlegt. -9- 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten