Die Beigeladene benötige zum aktuellen Zeitpunkt eine Arbeitsstelle mit strukturgebenden Arbeitszeiten, welche nicht stressexponiert sei und die Möglichkeit zu Wechselpositionen, Kurzpausen und Unterbrechungen biete. Empfohlen sei auch, die psychotherapeutische Behandlung sowie die aktuell installierten weiteren Therapien (Trainings- und Ergotherapie) fortzuführen (VB 107 S. 9 f.).