Anhand der gezeigten Leistungen könne davon ausgegangen werden, dass die Beigeladene die Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes zum aktuellen Zeitpunkt erst teilweise erfülle. Eine Rückkehr in die angestammte Tätigkeit als Gärtnerin sei aufgrund der aktuell eingeschränkten körperlichen und kognitiven Leistungsfähigkeit weiterhin als kritisch zu betrachten. Ein möglicher nächster Schritt könnte versuchsweise eine Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt -7-