3.2. Aus den weiteren Akten ergibt sich betreffend die Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin und den Verlauf der Eingliederungsmassnahmen im Wesentlichen Folgendes: 3.2.1. Dr. med. H._____, Fachärztin für Kardiologie und für Allgemeine Innere Medizin, führte in ihrem Bericht vom 24. Mai 2023 gestützt auf die Ergebnisse des Herz-MRI mit Stress vom 9. März 2023 und des Ruhe- und 24 Stunden-EKG aus, kardiologischerseits fänden sich – abgesehen von der diagnostizierten arteriellen Hypertonie – keine pathologischen Befunde. Eine weitere kardiologische Kontrolle sei nicht vorgesehen (VB 112 S. 4 f.).