In der interdisziplinären Besprechung mit dem Eingliederungsberater und der Fachspezialistin Geldleistungen sei man zum Schluss gekommen, dass es günstig wäre, wenn die Beigeladene ihre Belastbarkeit in sehr kleinen Schritten sukzessive vorerst unter den Bedingungen des geschützten Rahmens weiter aufbauen könnte und das Eingliederungspotential in etwa zwei Jahren nochmals überprüft werde. In der Zwischenzeit wären weitere Massnahmen in Form von Beratung und Begleitung sinnvoll (VB 113). -5-