Nach eingehender Besprechung mit dem begleitenden Eingliederungsberater sei festzuhalten, dass die Arbeitsfähigkeit mit den beschriebenen Limitationen nicht im ersten Arbeitsmarkt umgesetzt werden könne. In der interdisziplinären Besprechung mit dem Eingliederungsberater und der Fachspezialistin Geldleistungen sei man zum Schluss gekommen, dass es günstig wäre, wenn die Beigeladene ihre Belastbarkeit in sehr kleinen Schritten sukzessive vorerst unter den Bedingungen des geschützten Rahmens weiter aufbauen könnte und das Eingliederungspotential in etwa zwei Jahren nochmals überprüft werde.