"1. Die Verfügungen vom 20. Juni 2024 und vom 18. Juli 2024 seien aufzuheben. 2. Die Sache sei zur weiteren Abklärung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -" 2.2. Mit Vernehmlassung vom 17. Dezember 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 7. Januar 2025 wurde B._____ zum Verfahren beigeladen und es wurde ihr Gelegenheit gegeben, zur Beschwerde und zur Vernehmlassung Stellung zu nehmen.