Entsprechend stimmt denn auch die Beschwerde vom 12. Januar 2024 zumindest teilweise inhaltlich mit der Einsprache vom 8. November 2021 überein. Insgesamt erlaubt die in chronologischer Abfolge geführte Kostennote dem Gericht jedenfalls nicht ohne Weiteres ein Aufschlüsseln der notwendigen oder nicht mehr durch die Entschädigung erfassten Arbeiten (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_98/2017 vom - 28 -