10.2.4.3. Die zuzusprechende reine Stundenentschädigung beträgt nach dem Dargelegten Fr. 3'564.00 (zuzüglich Spesenpauschale und MwSt.), was bei einem Stundenansatz von Fr. 180.00 einem Aufwand von rund 19.8 Stunden entspricht. Der vom Rechtsvertreter geltend gemachte Aufwand beträgt hingegen total 31 Stunden. In der Kostennote vom 9. Juli 2024 wird jedoch (teilweise) der Aufwand für Aktenstudium, Korrespondenz und Erstellung von Rechtsschriften vermengt. Zudem wurde ein nicht unerheblicher Aufwand für "Studium der Rechtslage" angeführt. Mangels genauerer Angaben ist indes unklar, was genau darunter zu verstehen ist.