Gerade dies ist hier indes nicht der Fall, kam es doch sogar zur neuen ungedeckten Beitragsschuld (vgl. Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts H 183/01 vom 5. Februar 2003 E. 3.5). Angesichts der im Vergleich zu den gesamten offen gebliebenen Verbindlichkeiten von mehreren Millionen Franken (vgl. dazu statt vieler die Mitteilung des Konkursamtes Aargau, Amtsstelle Brugg, vom 4. Dezember 2023 in VB A21) nicht sehr hohen Beitragsausstände von Fr. 288'961.40 kann ferner nicht angenommen werden, dass durch die Nichtbezahlung der Sozialversicherungsbeiträge die Weiterexistenz der Gesellschaft hätte gesichert und die Forderungen der Beschwer-