7.4.2. Ähnlich wie der Beschwerdeführer 3 macht auch der Beschwerdeführer 7 im Sinne von Rechtfertigungs- respektive Exkulpationsgründen geltend, um die Rettung der Gesellschaft bemüht gewesen zu sein. Entsprechend seien zuerst die für deren Überleben wesentlichen Arbeitnehmer- und Lieferantenforderungen beglichen worden. Ferner seien zahlreiche weitere Massnahmen wie namentlich eine Reduktion der Lohnkosten, Lohnkürzungen bei der Geschäftsleitung und ein Lohnverzicht des Beschwerdeführers 7 erfolgt. Ausserdem habe er nach Gewährung der Nachlassstundung keine Möglichkeit mehr gehabt, auf die Begleichung von Forderungen der Beschwerdegegnerin hinzuwirken.