5.2. Der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer 3 macht nicht geltend, der ihm gegenüber durch die Beschwerdegegnerin geltend gemachte Schaden sei unzutreffend festgesetzt worden. Da die ihm gegenüber von der Beschwerdegegnerin geltend gemachte Schadenhöhe ausweislich der Akten und mit Blick auf die nachfolgende Erwägung zu den Vorbringen des Beschwerdeführers 7 betreffend Schaden nicht zu beanstanden erscheint, ist auf diesbezügliche Weiterungen zu verzichten.