4.5. Der Beschwerdeführer 7 war – soweit hier relevant – ab dem 24. Januar 2018 als einzelzeichnungsberechtigtes Mitglied des Verwaltungsrates der Arbeitgeberin im Handelsregister eingetragen (VB A23). Ihm kam demnach formelle Organstellung im Sinne von Art. 707 ff. OR zu. Es ist damit nicht - 15 - zu beanstanden, dass die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer 7 als schadenersatzpflichtige Person ins Recht gefasst hat (vgl. REICHMUTH, a.a.O., Rz. 205), was von diesem denn auch nicht grundsätzlich in Frage gestellt wird.