massnahmen" vom 7. April 2019 verurkundete Organigramm gleichen Datums in BB 11, S. 10, zu VBE.2024.34; siehe zum Beschwerdeführer 2 ferner die Beschreibungen von dessen Funktion in BB 3 und BB 5 zu VBE.2024.23 und zum Beschwerdeführer 5 den am 14. Oktober 2025 zu VBE.2024.33 verurkundeten undatierten Stellenbeschrieb). Die Beschwerdeführer 2 und 4 bis 6 waren im Handelsregister jeweils als Mitglied der Geschäftsleitung mit Kollektivunterschrift zu zweien verzeichnet (vgl. VB A23). Mit Blick auf die Grösse der Arbeitgeberin, die fortgeschrittene arbeitsteilige Organisation der Geschäftsleitung und die erwähnten Zuständigkeitsbereiche sowie die Zeichnungsberechtigungen sind die Be-