2. Vorab ist in der Sache des Beschwerdeführers 7 die streitige Frage der Rechtzeitigkeit der Beschwerde vom 15. Januar 2024 zu prüfen. Diese wird von der Beschwerdegegnerin mit Verweis auf den vom Versicherungsgericht auf der Beschwerde vom 15. Januar 2024 angebrachten Eingangsstempel mit dem Vermerk "Postaufgabe 16.01.24" (vermutungsweise) in Frage gestellt.