nahme innert einer Frist von 10 Tagen zugestellt. 3.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 9. Dezember 2025 wurden die Eingaben des Beschwerdeführers 2 vom 20. November 2025, des Beschwerdeführers 3 ebenfalls vom 20. November 2025, des Beschwerdeführers 5 vom 24. November 2025 und des Beschwerdeführers 6 vom 4. Dezember 2025 zur Kenntnisnahme an die jeweils anderen Parteien und den Beigeladenen zugestellt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: