3. 3.1. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 3. September 2025 wurden die Beschwerdeverfahren VBE.2024.4, VBE.2024.23, VBE.2024.24, VBE.2024.27, VBE.2024.33, VBE.2024.34 und VBE.2024.38 vereinigt und H._____ im Verfahren beigeladen. Zudem wurden allen Parteien sämtliche bisherigen für sie fremden Rechtsschriften zur Kenntnis- und allfälligen Stellungnahme innert einer nicht erstreckbaren Frist von 40 Tagen zugestellt. -9-