"1. Der Einspracheentscheid vom 24. November 2023 der [Beschwerdegegnerin] sei in Bezug auf den Beschwerdeführer aufzuheben und es sei von einer Inanspruchnahme des Beschwerdeführers abzusehen; 2. Der Beschwerdeführer sei von jeglicher Haftung freizustellen; 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWSt) zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Die Beschwerde wurde vom Versicherungsgericht unter der Verfahrensnummer VBE.2024.38 erfasst.