2.6.3. Mit Vernehmlassung vom 10. April 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Mit Replik vom 16. Mai 2024 beziehungsweise Duplik vom 5. Juni 2024 hielten der Beschwerdeführer 6 und die Beschwerdegegnerin im Wesentlichen an ihren Anträgen und deren Begründung fest. -8-