"1. Der Einspracheentscheid vom 24. November 2023 der Beschwerdegegnerin […] sei insoweit aufzuheben, als damit der Beschwerdeführer verpflichtet wird, Schadenersatz in der Höhe von CHF 164'383.45 zu bezahlen und es sei […] von jeglicher Schadenersatzforderung gegenüber dem Beschwerdeführer abzusehen.