2.5.2. Gegen diesen Einspracheentscheid erhob der Beschwerdeführer 5 am 12. Januar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Der Einspracheentscheid vom 24. November 2023 der [Beschwerdegegnerin] sei in Bezug auf den Beschwerdeführer aufzuheben und es sei von einer Inanspruchnahme des Beschwerdeführers abzusehen; 2. Der Beschwerdeführer sei von jeglicher Haftung freizustellen; 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWSt) zu Lasten der Beschwerdegegnerin."