In prozessualer Hinsicht beantragte der Beschwerdeführer 4 weiter den Beizug der Verfahrensakten der Beschwerdegegnerin sowie die Beiladung der "übrigen am Einspracheentscheid vom 24. November 2023 beteiligten Parteien". Die Beschwerde wurde vom Versicherungsgericht unter der Verfahrensnummer VBE.2024.27 erfasst. 2.4.3. Mit Vernehmlassung vom 10. April 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.