2.1.2. Gegen diesen Einspracheentscheid erhob die Beschwerdeführerin 1 am 18. Dezember 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Der Einspracheentscheid vom 24. November 2023 der Beschwerdegegnerin sei aufzuheben. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Die Beschwerde wurde vom Versicherungsgericht unter der Verfahrensnummer VBE.2024.4 erfasst. -4- 2.1.3. Mit Vernehmlassung vom 10. April 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.