__ AG unter Einsetzung der Beschwerdeführerin 1 als provisorische Sachwalterin eine provisorische Nachlassstundung von vier Monaten. Mit Verfügung vom 9. Juli 2019 gewährte das Bezirksgericht Muri der J._____ AG unter Einsetzung der Beschwerdeführerin 1 als definitive Sachwalterin dann eine definitive Nachlassstundung von sechs Monaten, welche mit fünf weiteren Verfügungen des Bezirksgerichts Muri vom 8. Januar, 8. April, 8. Juli, 5. Oktober 2020 und 5. Januar 2021 um jeweils weitere drei Monate verlängert wurde. Am 12. April 2021 wurde über die J._____ AG schliesslich der Konkurs eröffnet.