1. Die vormalige J._____ AG mit letztem Sitz in Z._____ wurde am 16. Dezember 2003 im Handelsregister des Kantons Aargau eingetragen. Sie war als Arbeitgeberin für das von ihr beschäftigte Personal der Beschwerdegegnerin gegenüber beitragspflichtig. Für die Jahre 2018 und 2019 blieben Sozialversicherungsbeiträge zuzüglich Gebühren und Zinsen unbezahlt. Mit Verfügung vom 15. April 2019 gewährte das Bezirksgericht Muri der J._____ AG unter Einsetzung der Beschwerdeführerin 1 als provisorische Sachwalterin eine provisorische Nachlassstundung von vier Monaten.