4. 4.1. RAD-Arzt Dr. med. B._____ führte in seiner Aktenbeurteilung vom 17. Juli 2023 aus, dass ab der Diagnose des Dickdarmkarzinoms im August 2021 eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit plausibel sei, seit dem 1. August 2022 jedoch wieder eine 100%ige Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit vorliege.