Seit dem 1. August 2022 sei die Beschwerdeführerin in angestammter Tätigkeit jedoch wieder zu 100 % arbeitsfähig, da seither keine Einschränkungen aufgrund des Karzinoms mehr bestünden. Gestützt werde diese Annahme auch dadurch, dass die Beschwerdeführerin bis zur Krebsdiagnose im August 2021 ein volles Pensum habe bewältigen können, obwohl seit 2015 immer wieder Operationen aufgrund des massiven Übergewichts nötig gewesen seien. Die diagnostizierte Polyneuropathie begründe nur Einschränkungen bei gehenden und stehenden Tätigkeiten, ebenso wie die diagnostizierte beidseitige Gonarthrose.