Zu einer deutlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands der Beschwerdeführerin sei es im August 2021 gekommen durch die Diagnose eines Karzinoms. Ab dem Zeitpunkt der Diagnose des Dickdarmkarzinoms sei eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit durch die Therapie und deren Nebenwirkungen medizinisch plausibel. Seit dem 1. August 2022 sei die Beschwerdeführerin in angestammter Tätigkeit jedoch wieder zu 100 % arbeitsfähig, da seither keine Einschränkungen aufgrund des Karzinoms mehr bestünden.