2. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in der angefochtenen Verfügung vom 14. November 2023 auf die Aktenbeurteilung von RAD-Arzt Dr. med. B._____, Praktischer Arzt (D) und Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe (D), vom 17. Juli 2023. Dieser führte zusammengefasst aus, bei der Beschwerdeführerin habe eine langjährige Problematik aufgrund des enormen Übergewichts bestanden. Durch verschiedene Operationen seit 2015 sei immer wieder eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit ausgewiesen gewesen. Zu einer deutlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands der Beschwerdeführerin sei es im August 2021 gekommen durch die Diagnose eines Karzinoms.