"1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 14. November 2023 sei aufzuheben und es sei der Beschwerdeführerin eine Rente der Invalidenversicherung in gesetzlicher Höhe zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 14. November 2023 aufzuheben und die Sache zu weiteren Abklärungen und anschliessender Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin." -3-