6.2.3. Hinsichtlich der psychischen Symptomatik sind sodann zwei Berichte der Psychiatrischen Dienste F._____ vom 5. April bzw. vom 12. Juli 2023 aktenkundig, in denen die Verdachtsdiagnose respektive Diagnose einer schweren depressiven Episode gestellt wurde (VB 109 S. 2; 116 S. 3). Aus den beiden Berichten geht hervor, dass die Erstkonsultation am 20. März 2023 stattfand und es in der Folge bis am 12. Juli 2023, mithin innert einer Zeitspanne von knapp vier Monaten, lediglich zu sechs weiteren Konsultationen kam, wobei mittels medikamentöser Behandlung im Verlauf eine leichte Besserung des gesundheitlichen Zustands habe erreicht werden können.