Sodann habe Dr. med. E._____ explizit festgehalten, dass beim Beschwerdeführer ein stabiler kardialer Zustand ohne Hinweise für eine erneute oder residuelle Myokardischämie, Herzinsuffizienz, ein Klappenvitium oder Rhythmusstörungen dokumentiert werden könne (vgl. VB 111 S. 3). Vor diesem Hintergrund kann der Beurteilung des RAD-Arztes Dr. med. B._____, wonach aus internis- tisch-kardiologischer Sicht keine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit bestehe, gefolgt werden.